Visum für das Jubiläum beantragen

Für die Teilnahme an Pilgerreisen nach Rom, die von den örtlichen Kirchen organisiert werden, ist ein spezielles Visum „Tourismus-Jubiläum“ erhältlich.

 

Im Hinblick auf das Jubiläum 2025 haben die Visastelle des italienischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit (MAECI) und das Dikasterium für Evangelisierung - Abteilung für grundlegende Fragen der Evangelisierung in der Welt (DPE) einen „Modus Procedendi“ vereinbart, der die Ausstellung des Einreisevisums nach Italien für Gläubige, die nach Rom und zu anderen heiligen Stätten auf italienischem Staatsgebiet pilgern wollen, erleichtern soll.

 

Auf der Seite stehen einige nützliche Dokumente zur Verfügung:

 

·         Das Antragsformular, das bei den italienischen Botschaften oder Konsulaten zur Beantragung dieser Art von Visum eingereicht werden muss

·         ein Hinweis mit praktischen Anweisungen zur Ausfüllung des Antrags;

·         die Liste der visumpflichtigen Länder;

·         der Text der Vereinbarung zwischen MAECI und DPE.

 

Es ist wichtig zu wissen:

 

1.    Das Verfahren zur Beantragung des speziellen Visums „Tourismus-Jubiläum“ ist ausschließlich den Pilgern vorbehalten, die an einer diözesanen Pilgerreise (oder einer innerhalb der Diözese organisierten Gemeinschaft) teilnehmen, die von einem örtlichen Verantwortlichen organisiert wird, der vom Diözesanbischof speziell beauftragt wurde.

 

2.    Der örtliche Verantwortliche, der die Liste der teilnehmenden Pilger (unter Verwendung des auf dieser Seite herunterladbaren Formulars) ausfüllt, wird damit zum Bürgen gegenüber der italienischen Regierung und muss diese bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat zur Beantragung des Visums einreichen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass bei der Einreichung der Visumanträge jeder Antragsteller die für die genannte Visumskategorie erforderlichen Unterlagen vorlegen muss.

Für weitere Informationen kann das Portal "Visa für Italien" des italienischen Außenministeriums und des Ministeriums für internationale Zusammenarbeit unter folgender Adresse konsultiert werden: https://vistoperitalia.esteri.it/home/en – Visumskategorie: Tourismus.

 

3.    Gleichzeitig muss der örtliche Verantwortliche so schnell wie möglich eine Kopie derselben Liste an das DPE senden. Die Kopie der Liste ist sowohl über den Apostolischen Nuntius als auch direkt an das DPE per E-Mail (als Scan im PDF- oder einem anderen Bildformat derselben Liste, die bei der Botschaft eingereicht wird) zu übermitteln. Die E-Mail-Adresse für den Versand der Listen lautet: visa@iubilaeum2025.va.

 

4.    Es wird darauf hingewiesen, dass für die Nutzung dieses Verfahrens eine frühzeitige Aktivierung erforderlich ist. Es wird empfohlen, die Liste mindestens 40 Tage vor der geplanten Abreise des Pilgerzugs einzureichen. Solange das DPE keine Kopie erhalten hat, bleibt der Antrag bei der Botschaft oder dem Konsulat blockiert.

 

5.    Es bleibt stets die Möglichkeit bestehen, dass jeder Bürger, der ein Visum benötigt, weiterhin selbständig ein Visum für die Einreise nach Italien beantragen kann, ohne dieses erleichterte Verfahren zu nutzen.

Überprüfe, ob du ein Visum benötigst

Jeder Pilger, der nach Rom zum Jubiläum reisen möchte, kann überprüfen, ob er ein Visum für die Einreise nach Italien benötigt, indem er das vom italienischen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit bereitgestellte Tool unter der folgenden Adresse nutzt:

https://vistoperitalia.esteri.it/home/en